Klage gegen ZDF wegen Lohngleichheit abgewiesen: Frauenverbände kritisieren Gerichtsentscheidung
Mehrere Frauenverbände haben das Abweisen der Klage auf Lohngleichheit der ZDF-Journalistin Birte Meier als falsches Signal kritisiert. Das Berliner Arbeitsgericht hatte die Klage der „Frontal 21“-Reporterin am Mittwoch abgewiesen.Hamburg/Berlin 01.02.2017
Die preisgekrönte TV-Macherin Birte Meier sah sich im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen deutlich schlechter bezahlt und war dagegen vor dem Arbeitsgericht vorgegangen.
„Es ist kein gutes Zeichen, dass die Klage auf Lohngleichheit abgewiesen wurde“, sagte Rebecca Beerheide, Vorsitzende des Journalistinnenbundes. „Allerdings ist und bleibt der unerklärliche Lohnunterschied aus unserer Sicht eine Diskriminierung von Frauen, die es im Allgemeinen im Jahr 2017 in Deutschland nicht mehr geben sollte.“
Maren Weber, Vorsitzende von ProQuote Medien, bemängelte ganz grundsätzlich eine oft rückwärtsgewandte Haltung des öffentlich-rechtlichen Senders aus Mainz: „Wir können nur hoffen, dass sich das ZDF in Sachen Lohngleichheit nicht ähnlich rückwärtsgewandt verhält wie bei der Besetzung von Führungspositionen mit Frauen“, sagte sie. Denn wer sich beim ZDF genauer umschaue, der stelle fest: „In den Leitungspositionen sitzen dort vor allem Männer.“
Die Organisation Pro Quote Regie, die sich für mehr Frauen als Regisseurinnen einsetzt, warnte vor einer womöglich abschreckenden Wirkung der Entscheidung: „Auch wenn die Klage abgewiesen wurde, hat Birte Meier mit ihrem Mut ein Zeichen für die Gleichstellung gesetzt. Bleibt zu hoffen, dass sich andere Frauen nicht davon entmutigen lassen, vor Gericht zu ziehen, wenn sie eine Diskriminierung feststellen“, sagte die Vorsitzende Barbara Rohm.
Die Klägern, ZDF-Reporterin Birte Meier (45), die für das TV-Magazin „Frontal 21“ investigative Themen recherchiert, hatte in einem Gespräch mit einem Kollegen erfahren, dass sie deutlich weniger verdient als männlichen Kollegen. Das hatte sie zunächst lange intern zu ändern versucht. Dann war sie unter Berufung auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes dagegen mit dem Vorwurf der Diskriminierung in Berlin vor Gericht gezogen.
Hierzu sagte Uta Zech, Präsidentin Business and Professional Women (BPW) Germany: „Es ist höchste Zeit, dass geltendes europäisches Recht in Bezug auf gleiche Bezahlung für Frauen und Männer vor deutschen Gerichten angewendet wird. Die Behauptung, die Ungleichheit liege am individuellen Verhandlungsgeschick von Frauen, hat die Ursachenforschung zum Equal Pay Day widerlegt. Hut ab vor dem Mut von Birte Meier! Sie verdient unseren Respekt und unsere Unterstützung.“
Der Journalistinnenbund hatte schon vor der Entscheidung alle Kolleginnen zur Solidarität mit Birte Meier aufgerufen. Der Verband unterstützt den Gesetzentwurf von Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) für mehr Transparenz bei den Lohnunterschieden von Frauen und Männern. „Es geht um nichts Geringeres als um Lohngerechtigkeit“, mahnte der Journalistinnenbund.
Mit Blick darauf, dass das Zweite Deutsche Fernsehen Birte Meier vor der Entscheidung einen Vergleich angeboten hatte, wenn sie dafür das Haus verlasse, sprach der Verband von einer Einschüchterung anderer Kolleginnen, die ebenfalls ihr Recht einfordern wollten.
Ansprechpartnerin:
Journalistinnenbund e.V.
Rebecca Beerheide (Vorsitzende)
beerheide@journalistinnen.de